Steuerfreie Vorteile clever nutzen: Top 10 Mitarbeiterbenefits im Überblick

Benefits sind heute ein wichtiger Bestandteil einer attraktiven Arbeitgebermarke. Sie tragen dazu bei, Mitarbeitende zu gewinnen, zu motivieren und langfristig zu binden. Doch Benefits müssen nicht nur attraktiv, sondern auch steuerlich clever gestaltet sein. Durch steueroptimierte Lösungen profitieren sowohl Arbeitgebende als auch Mitarbeitende. In diesem Artikel stellen wir Ihnen 10 praxiserprobte Möglichkeiten vor, die Sie in Ihrem Unternehmen umsetzen können.

Steuerfreie Vorteile clever nutzen: Top 10 Mitarbeiterbenefits im Überblick

1. Sachbezug bis 50 € monatlich

Sie können Ihren Mitarbeitenden jeden Monat bis zu 50 € in Form von Gutscheinen oder Sachleistungen schenken. Beliebt sind Tank- oder Einkaufsgutscheine.

Wichtig: Der Sachbezug muss zusätzlich zum normalen Lohn kommen. Achten Sie darauf, die 50€-Grenze genau einzuhalten. Sonst wird der ganze Betrag steuerpflichtig. So senken Sie Ihre Lohnnebenkosten und machen Ihren Mitarbeitenden eine Freude.

2. Aufmerksamkeiten bis 60 €

Bei Anlässen wie Geburtstagen oder Hochzeiten dürfen Sie Geschenke bis 60 € steuerfrei überreichen. Wichtig ist, dass es sich um einen echten persönlichen Anlass handelt. Wird die 60€-Grenze überschritten, wird das gesamte Geschenk steuerpflichtig. Dokumentieren Sie Anlass und Betrag gut. So zeigen Sie Wertschätzung, einfach und steuerlich vorteilhaft.

3. Betriebsveranstaltungen

Sommerfeste oder Weihnachtsfeiern können Sie bis zu zweimal im Jahr steuerlich begünstigt organisieren. Der Freibetrag liegt bei 110 € pro Person und Veranstaltung. Darin sind Kosten wie Essen, Getränke und Miete enthalten. So stärken Sie das Teamgefühl und sparen Steuern.

4. Erholungsbeihilfe

Unterstützen Sie Ihre Mitarbeitenden bei der Erholung!

Mit der Erholungsbeihilfe können Sie Zuschüsse steuerbegünstigt auszahlen.

Voraussetzung: Der Zuschuss steht im Zusammenhang mit einem Urlaub. Die Pauschalversteuerung beträgt 25 %.

5. Essensmarken

Mit Essenszuschüssen können Sie den Alltag Ihrer Mitarbeitenden leichter machen. Aktuell sind bis zu 7,50 € pro Arbeitstag steuerfrei möglich. Die Essensmarke muss zusätzlich zum Lohn gegeben werden und für eine Mahlzeit genutzt werden. Achten Sie auf die Einlösebedingungen. Eine einfache und beliebte Lösung im Alltag!

6. Fahrtkostenzuschuss

Unterstützen Sie den Arbeitsweg Ihrer Mitarbeitenden! Pro Entfernungskilometer können Sie 0,30 € steuerbegünstigt erstatten. Die Pauschalversteuerung beträgt 15 %. Der Zuschuss bezieht sich auf die Fahrt zur ersten Arbeitsstätte und gilt für die tatsächlich gearbeiteten Tage. Richtig umgesetzt, sparen Ihre Mitarbeitenden bares Geld.

7. Firmenwagen oder Dienstrad

Bieten Sie einen Firmenwagen oder ein Dienstrad an! Die private Nutzung eines Firmenwagens wird mit 1 % des Bruttolistenpreises versteuert. Bei Elektroautos sinkt der Satz auf 0,25 %. Alternativ können Sie die Fahrtenbuchmethode nutzen. Wichtig: Die private Nutzung muss vertraglich erlaubt sein. Eine clevere Unterstützung für die Mobilität Ihrer Mitarbeitenden!

8. Mitarbeitende als Werbeträger:in

Lassen Sie Ihre Mitarbeitenden für Ihr Unternehmen werben! Für Werbung auf dem privaten Auto können Sie bis zu 256 € pro Jahr steuerfrei zahlen. Voraussetzung: Es muss eine echte Werbeleistung vorliegen. Nur kleine Aufkleber auf dem Nummernschild reichen nicht. So stärken Sie Ihre Marke und nutzen steuerliche Vorteile.

9. Kinderbetreuungskosten

Übernehmen Sie Betreuungskosten für nicht schulpflichtige Kinder! Beiträge für Kita, Tagespflege oder ähnliche Einrichtungen können steuerfrei übernommen werden. Auch Essenskosten sind begünstigt. Wichtig ist, dass die Zahlung direkt an die Einrichtung geht oder korrekt nachgewiesen wird. So entlasten Sie Eltern spürbar.

10. Firmenhardware privat nutzen

Stellen Sie Firmenhandys, Tablets oder Laptops auch zur privaten Nutzung zur Verfügung. Voraussetzung: Die Geräte bleiben im Eigentum des Unternehmens. Eine private Nutzung muss erlaubt sein. Wichtig ist, dass die Geräte ursprünglich für den Betrieb angeschafft wurden. Eine praktische Lösung, die Flexibilität im Arbeitsalltag schafft!

Hinweis: Alle hier enthaltenen Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Dennoch erfolgt die Darstellung ohne rechtliche Gewähr. Die steuerliche Behandlung kann im Einzelfall variieren. Bitte stimmen Sie alle Maßnahmen individuell mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater ab.

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